Allgemeine Geschäftsbedingungen
über die Erbringung von Mailings der optilyz GmbH
Stand: Juli 2024
Version: 24.1
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) liegen allen Verträgen, Aufträgen, Leistungen oder anderweitigen Vereinbarungen (nachfolgend jeweils „Einzelauftrag“) zugrunde, die sich auf diese AGB beziehen und zwischen der optilyz GmbH, Neue Schönhauser Str. 19, 10178 Berlin (nachfolgend „OPTILYZ“) und dem jeweiligen Vertragspartner von OPTILYZ (nachfolgend „Auftraggeber“) geschlossen werden und auch nur dann, wenn der Auftraggeber in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt (und daher Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Für jeden Einzelauftrag gelten ausschließlich die AGB von OPTILYZ. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als OPTILYZ ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Jeder Einzelauftrag stellt einen eigenständigen Vertrag dar, der keine rechtlichen Auswirkungen auf ggf. weitere zwischen OPTILYZ und dem Auftraggeber geschlossene Einzelaufträge hat.
Soweit die Bestimmungen des Einzelauftrags diesen AGB widersprechen, gehen die Bestimmungen des Einzelauftrags vor.
§1 Vertragsschluss
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OPTILYZ wird erst infolge ausdrücklicher Auftragsannahme durch OPTILYZ gebunden. Bloße Zugangsbestätigungen, die OPTILYZ bei Aufgabe von Aufträgen über die Website von OPTILYZ (https://www.optilyz.com/) (nachfolgend „OPTILYZ-Plattform“) unverzüglich an den potentiellen Auftraggeber übermittelt, stellen keine Auftragsannahme dar.
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OPTILYZ ist auch nach Annahme des Auftrages berechtigt, dessen Durchführung ganz oder teilweise abzulehnen, sofern die Übergabe gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstoßen würde. Die Ablehnung durch OPTILYZ gegenüber dem Auftraggeber erfolgt unverzüglich nach Kenntniserlangung von den einen solchen Verstoß begründenden Umständen durch OPTILYZ.
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§2 Leistungsumfang
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OPTILYZ ermöglicht und unterstützt den Auftraggeber bei der Durchführung von Werbekampagnen. Basierend auf den Entwürfen des Auftraggebers übernimmt OPTILYZ die Produktion der Werbepost, die dann samt den Zustelladressen den Partner Lettershops zum Versand übergeben werden. Die adressierfertigen Werbepostsendung werden von den Partner Lettershops an die Zieladressaten versandt. Die konkrete Art und der genaue Umfang der im Einzelnen von OPTILYZ an den Auftraggeber zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag.
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Bei Herstellung der adressierten Werbepost (nachfolgend „Werbemittel“), insbesondere dem Druck, Zuschnitt und der Falzung, können geringfügige Abweichungen zu anderen Aufträgen oder einzelnen Stücken auftreten. Dies gilt insbesondere für:
a) geringfügige Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen,
b) geringfügige Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag,
c) geringfügige Farbabweichungen zwischen einzelnen Bögen innerhalb eines Auftrages,
d) geringfügige Schneid- und Falztoleranzen (=Abweichungen vom Endformat) im Bereich von 1-2%,
e) einem leichten Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes welche auf unterschiedliche Platzierungen der Laufrichtung des Papiers zurückzuführen sind,
f) Qualitätsschwankungen bedingt durch die technischen Gegebenheiten der jeweiligen Maschinen und Materialänderungen während des Druckes.
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Das Produkt Werbepost realisiert OPTILYZ über einen Kooperationspartner. Die Leistung von OPTILYZ ist mit der Übergabe der adressierten Werbepost an den Postdienstleister erbracht.
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OPTILYZ IST NICHT VERTRAGSPARTNER DES POSTDIENSTLEISTERS. DIE BEAUFTRAGUNG DES POSTDIENSTLEISTERS MIT DER ZUSTELLUNG ADRESSIERTER WERBEPOST IM RAHMEN DES JEWEILIGEN EINZELAUFTRAGS DURCH OPTILYZ ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH STELLVERTRETEND FÜR DEN AUFTRAGGEBER. DER AUFTRAGGEBER ERTEILT OPTILYZ DIE DAZU ERFORDERLICHE VOLLMACHT.
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Soweit durch einzelvertragliche Regelungen oder zwingende gesetzliche Vorschriften nicht anders geregelt, gelten für die Auslieferung die jeweils aktuellen Geschäftsbedingungen der Postdienstleister. Diese können sich ändern, der aktuelle Stand ist wie folgt wiedergegeben:
a) Asendia Germany GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen von Asendia (Stand 01/2022, abrufbar unter www.asendia.de/allgemeine-geschaeftsbedingungen/), dort insbesondere die Abschnitte 2 (Vertragsverhältnis), 4 (Leistungen von Asendia), 5 (Rechte und Obliegenheiten des Absenders) und 6 (Haftung).
b) Austrian Post International Deutschland GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen der Austrian Post International Deutschland GmbH (Stand 01/2020, abrufbar unter https://www.austrianpost.de/agb.html), dort insbesondere die Abschnitte II (Vertragsverhältnis & Ausschlüsse), IV (Leistungen von Austrian Post) und IV (Haftung).
c) Deutsche Post AG – AGB Brief National (Stand 03/2021, abrufbar unter https://www.deutschepost.de/de/a/agb.html), dort insbesondere die Abschnitte 2 (2) bis (4) (Vertragsverhältnis-Begründung und Ausschlüsse), 3 (Rechte und Obliegenheiten des Absenders), 4 (Leistungen der Deutschen Post) und 6 (Haftung).
d) Die Schweizerische Post AG – Allgemeine Geschäftsbedingungen „Postdienstleistungen“ für Geschäftskunden (Stand 01/2022, abrufbar unter https://www.post.ch/de/pages/footer/allgemeine-geschaeftsbedingungen-agb).
e) LA POSTE SA – Conditions générales de vente (Stand 04/2022, abrufbar unter https://www.laposte.fr/particulier/conditions-generales-de-vente, nur auf Französisch verfügbar), dort die Abschnitte 3 (Verpflichtungen von LA POSTE), 4 (Verpflichtungen des Absenders und Empfängers) und 5 (Haftung).
f) Österreichische Post AG – Allgemeine Geschäftsbedingungen Brief National (Stand 07/2022, abrufbar unter https://www.post.at/co/c/agb-brief), dort die Abschnitte 1 (2) und (4) (Vertragsverhältnis, Ausschlüsse und Leistungen der Österreichischen Post), 2 (Aufgabe) und 4 (Haftung).
g) PostNL N.V. – General Conditions for the Universal Postal Service 2018 (Stand 2018, abrufbar unter https://www.postnl.nl/en/terms-and-conditions, momentan nur auf Englisch verfügbar), dort die Abschnitte 2 (Vertragsverhältnisbegründung), 3 (Ausschlüsse), 4 (Leistungen von PostNL) und 9 (Haftung).
h) Royal Mail Ltd – Royal Mail General Terms and Conditions (Stand 01/2021, abrufbar unter https://www.royalmail.com/terms-and-conditions, nur auf Englisch verfügbar), dort die Abschnitte 2.1 bis 2.4 (Leistungen von Royal Mail), 2.8 bis 2.14 (Ausschlüsse), 3 (Obliegenheiten des Absenders) und 14 (Haftung).
i) Canada Post Corporation – General Terms and Conditions with a Standing Offer Agreement (Stand 01/22, abrufbar unter https://www.canadapost-postescanada.ca/cpc/doc/en/support/customer-guide/smartmail-marketing.pdf, nur auf Englisch verfügbar), dort die Abschnitte 8 (Leistungen von Canada Post), 11 (Qualifikationskriterien), 9 (Obliegenheiten des Absenders) und 26 (Haftung).
j) New Zealand Post Limited – Public Contract (Stand 07/18, abrufbar unter https://www.nzpost.co.nz/about-us/who-we-are/terms-of-business/standard-terms-products-services/public-contract, nur auf Englisch verfügbar), dort die Abschnitte “Our Service Offering & Commitments“ (Leistungen von New Zealand Post) und „Your Commitments & Acknowledgements“ (Obliegenheiten des Absenders, Ausschlüsse, Haftung).
k) Australian Postal Corporation – Australia Post Terms and Conditions (Stand 12/21, abrufbar unter https://auspost.com.au/content/dam/auspost_corp/media/documents/ap-terms-and-conditions.pdf, nur auf Englisch verfügbar), dort die Abschnitte 7B (Leistungen von Australia Post), 5 (Ausschlüsse), 7 (Obliegenheiten des Absenders) und Part E (Haftung).
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OPTILYZ ist zu Teilleistungen oder Teillieferungen berechtigt.
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Die im jeweiligen Einzelauftrag angegebenen Übergabetermine beziehen sich auf den Übergabezeitpunkt der adressierten Werbepost an den Postdienstleister.
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Der Termin für die Erbringung der Leistung durch OPTILYZ ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag. Bei den im jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Termin für die Übergabe der Werbemittel (nachfolgend „Übergabe“) handelt es sich lediglich um den geplanten Zeitpunkt einer Übergabe an den Postdienstleister („avisierter Übergabetermin“). Fixtermine für die Übergabe bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
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Zusatzleistungen, die über den vertragsgemäßen Leistungsumfang hinausgehen, sind in der vereinbarten Vergütung nicht enthalten und werden gemäß der bei Vertragsschluss geltenden Preisliste „Kostenpflichtige Zusatzservices“ separat in Rechnung gestellt.
§3 Datensicherung durch den Kunden
Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. OPTILYZ ist berechtigt, Kopien von den zur Verfügung gestellten Dateien mit den Entwürfen der Werbemittel des Auftraggebers (nachfolgend „Entwürfe“) anzufertigen. Eine Verpflichtung dazu besteht jedoch seitens OPTILYZ nicht.
§4 Pflichten des Auftraggebers
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Der Auftraggeber hat die Entwürfe entsprechend den auf der OPTILYZ-Plattform vorgegebenen oder sonstigen zwischen dem Auftraggeber und OPTILYZ vereinbarten Druckdaten und Dateiformaten auf der OPTILYZ-Plattform hochzuladen.
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Vor Zurverfügungstellung der Entwürfe an OPTILYZ hat der Auftraggeber die zur Verfügung zu stellende(n) Datei(en) mit einem Schutzprogramm, das dem jeweils neuesten technischen Stand entspricht, auf Computerviren zu überprüfen.
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Daten, insbesondere die Adressdaten, sowie die jeweiligen Entwürfe der adressierten Werbepost vor dem im jeweiligen Einzelauftrag avisierten Übergabetermin auf der OPTILYZ-Plattform hochzuladen.
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Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die rechtzeitige und einwandfreie Bereitstellung der zu Produktion, Druck und Versand erforderlichen Unterlagen, insbesondere der Druckdateien und Adressen unter Einhaltung der Designvorgaben des Postdienstleisters, wie der Codierzone und des Freimachungsvermerks, an OPTILYZ.
§5 Lieferverzögerungen und Umbuchungen
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Bei Verzögerungen im Rahmen der Umsetzung eines Einzelauftrags, die durch den Auftraggeber zu vertreten sind, insbesondere nachträgliche Änderungswünsche durch den Auftraggeber, Rücksendungen der Werbemittel an den Auftraggeber oder verspätete Lieferungen der erforderlichen Daten, Entwürfe oder Werbemittel an OPTILYZ oder die Partner von OPTILYZ, ist OPTILYZ nicht verpflichtet, die vereinbaren Übergabetermine einzuhalten. Verzögert sich in diesem Falle ein avisierter Übergabetermin, so wird ein neuer Übergabetermin disponiert. Ein Anspruch des Auftraggebers gegen OPTILYZ auf eine anschließend vorrangige Bearbeitung dadurch verzögerter Einzelaufträge des Auftraggebers besteht nicht. Aufwendungen für Wartezeiten, Personalbereitstellung sowie besondere Transport- und Regiekosten, die sich daraus ergeben, hat der Auftraggeber zu tragen.
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Der Auftraggeber hat das Recht, vor dem avisierten Übergabetermin, die Übergabe auf einen späteren Termin zu verschieben. Der neue Übergabetermin wird erst durch die schriftliche Bestätigung von OPTILYZ verbindlich. Sind OPTILYZ bereits Kosten im Zusammenhang mit dem urspürglich avisierten Übergabetermin entstanden, hat der Auftraggeber diese in voller Höhe zu tragen.
§6 Preise und Zahlungsbedingungen
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Die vom Auftraggeber für die von OPTILYZ erbrachten Leistungen zu zahlende Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag, dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Rahmenvertrag. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten alle vereinbarten Vergütungen in der auf der OPTILYZ-Plattform angezeigten Währung. Die von OPTILYZ, insbesondere auf der OPTILYZ-Plattform, in Zusammenhang mit den Leistungen von OPTILYZ genannten Preise gelten, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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Die Preisangaben in den Angeboten von OPTILYZ gelten für jeweils 1.000 Stück (TKP oder CPM) bzw. den Gesamtpreis für die in dem Angebot angegebene Menge. Die Posten in Angeboten umfassen für gewöhnlich den Druck und das Porto der Werbemittel sofern dieses nicht vom Kunden direkt gezahlt wird, sowie bei Bedarf weitere relevante Posten wie Logistik oder sonstige postalische Zusatzleistungen.
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Wünscht der Kunde eine Rechnung in abweichender Währung als die im Erfüllungsland des Auftrags geltende, so trägt er das Währungsrisiko für das Fremdwährungsgeschäft, das OPTILYZ zur Erfüllung der dem Kunden gegenüber geschuldeten Leistung vornehmen muss. Hierfür gilt der Wechselkurs am Tage der Buchung des Auftrags durch den Kunden. Die Abweichungen, die aufgrund des Wechselkurses entstehen, werden dem Kunden mit Rechnungsstellung auferlegt.
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OPTILYZ ist berechtigt die Druckpreise auf der Plattform bei Vorliegen eines berechtigten Interesses unter der Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers nach Vereinbarung zu erhöhen oder zu senken, wenn dies geschieht, um gestiegene oder verringerte Kosten an die Auftraggeber weiterzugeben. Voraussetzung ist, dass die letzte Preiserhöhung mindestens sechs Monate zurückliegt. Das Recht zur Preisanpassung erfasst insbesondere den Fall, dass Dritte, von denen OPTILYZ zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen notwendige (Vor-)Leistungen bezieht, ihre Preise erhöhen oder verringern (z. B. die Lohnentwicklungen im Dienstleistungssektor sowie Materialkosten). Die Preiserhöhungen dürfen nicht dazu führen, dass der angepasste Preis im Verhältnis zu den von OPTILYZ dann erbrachten Leistungen unangemessen ist. Macht OPTILYZ von ihrem Recht auf Preisanpassung Gebrauch, wird sie dies dem Auftraggeber gegenüber rechtzeitig, spätestens jedoch vier Wochen vor Geltung des neuen Preises, mitteilen.
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Das ausgelieferte Auftragsvolumen beim Postdienstleister kann aufgrund von Portooptimierungen geringer ausfallen als das vom Auftraggeber bestellte. Hierdurch entstehende geringfügige Abweichungen des Rechnungsbetrags haben keine Auswirkungen auf die ursprünglich gestellte Rechnung und sind vom Auftraggeber zu entrichten.
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Die Rechnungen von OPTILYZ sind rein netto entsprechend der in den Rechnungen genannten Fristen ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
Im Falle des Verzugs mit der Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber kann OPTILYZ die weitere Ausführung eines laufenden Auftrages bis zum Eingang der Zahlung verweigern. Dies gilt auch für weitere Aufträge des Auftraggebers.
§7 Gegenansprüche
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur dann zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von OPTILYZ nicht bestritten oder anerkannt wird oder seine Forderung in einem synallagmatischen Verhältnis zur Forderung von OPTILYZ steht.
§8 Auftragsstornierung
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Der Auftraggeber hat das Recht, den jeweiligen Einzelauftrag zu stornieren. Sind OPTILYZ zu diesem Zeitpunkt durch die Beauftragung bereits Kosten entstanden (etwa durch die fixe Beauftragung Dritter oder die Bestellung von Verbrauchsmaterialien), hat der Auftraggeber OPTILYZ diese Kosten in voller Höhe zu ersetzen.
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Der Auftraggeber erhält eine Rechnung über die Stornokosten.
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Eine Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber bedarf der Textform (E-Mail).
§9 Gesamtschuldnerische Haftung
Der Auftragnehmer haftet gesamtschuldnerisch für die Verpflichtungen der mit ihm verbundenen Unternehmen gegenüber dem Auftraggeber, insbesondere für die gegen das verbundene Unternehmen bestehenden Vergütungsansprüche, sofern das Unternehmen diesem Rahmenvertrag beigetreten ist und der Auftraggeber für das Unternehmen Leistungen nach diesem Vertrag oder nach den auf dessen Grundlage abgeschlossenen Einzelaufträgen erbringt.
§10 Gewährleistung
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Die Leistungen von OPTILYZ sind Dienstleistungen. Ein Erfolg ist lediglich bei der Übernahme von Produktionsleistungen nach Vorgaben des Auftraggebers geschuldet.
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Stehen dem Auftraggeber im Fall des Abschlusses eines Einzelauftrages aufgrund werk- oder werklieferungsvertraglicher Pflichten wegen Mängeln der Sache bzw. des Werkes Mängelhaftungsansprüche gegen OPTILYZ zu, beläuft sich die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche im Fall eines Werklieferungsvertrages ein (1) Jahr ab Ablieferung der Sache, im Fall des Werkvertrags auf ein (1) Jahr ab Abnahme. Die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben dagegen unberührt bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
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Es wird ausdrücklich klargestellt, dass Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers aus einem Einzelauftrag sich nicht auf etwaige andere, im Zusammenhang damit abgeschlossenen Einzelaufträge oder weitere davon unabhängige Aufträge erstrecken, es sei denn, im jeweiligen Einzelauftrag ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
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Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die im jeweiligen Einzelauftrag vereinbarte adressierte Werbepost an den Postdienstleister übergeben worden ist.
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Die Geltendmachung einer nicht vertragsgerechten Ausführung der Übergabe muss die genauen Umstände enthalten, die den Anlass zur Reklamation bilden. Derartige Beanstandungen haben grundsätzlich schriftlich (E-Mail oder Nachricht über die Kontaktmaske der OPTILYZ-Plattform ausreichend) zu erfolgen. Für die Geltendmachung einer nicht vertragsgerechten Ausführung der Übergabe adressierter Werbepost durch den Auftraggeber gilt § 377 HGB sinngemäß.
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Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Reklamation, so ist die Ware/Leistung vom Kunden angenommen. Beanstandungen nach dieser Frist, besonders bei einem offensichtlichen Mangel, kann OPTILYZ zurückweisen.
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Bei begründeten Beanstandungen ist OPTILYZ die Möglichkeit der Nachbesserung zu gewähren. Beanstandungen eines Teiles der Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistungen.
§11 Haftung
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OPTILYZ haftet für alle Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes sind, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
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Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten haftet OPTILYZ auch bei leichter Fahrlässigkeit. Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Liegt kein Fall des Ziff. 10.1 vor, ist die Haftung in diesem Fall beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung von Leistungen wie der vertragsgegenständlichen Leistungen typischerweise und vorsehbarerweise gerechnet werden muss. Unabhängig von dieser Beschränkung ist die Haftung pro Schadensfall auf einem Betrag von EUR 3.000.000,00 (in Worten Drei Millionen Euro) begrenzt. Dies umfasst auch den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
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Im Übrigen ist die Haftung für unmittelbare und mittelbare Schäden (entgangener Gewinn, Folgeschäden) – gleich aus welchem Rechtsgrund – sowohl von OPTILYZ als auch seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.
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Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gegen OPTILYZ beträgt ein (1) Jahr außer in den Fällen von Ziff. 10.1.
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OPTILYZ haftet nicht für den Fall, dass der Postdienstleister den Versandtermin verschiebt oder Teile der Sendung verspätet oder nicht den Empfänger erreichen.
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OPTILYZ haftet nicht für den Fall, dass der Postdienstleister aufgrund nicht eingehaltener Postvorschriften den Versand adressierter Werbepost des Auftraggebers ablehnt.
§12 Sonstiges
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Diese AGB und alle Einzelaufträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts.
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Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus den Vertragsverhältnissen zwischen OPTILYZ und dem Auftraggeber ist Berlin.
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Nachträgliche Auftragsänderungen, Nebenabreden und sonstige Willenserklärungen sowie Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus diesen AGB oder dem jeweiligen Einzelauftrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung (E-Mail oder Nachricht über die Kontaktmaske der OPTILYZ-Plattform ausreichend) durch OPTILYZ.
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OPTILYZ ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten, mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, insbesondere bei rechtlichen und technischen Änderungen, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Durch die nach Vertragsschluss erfolgenden Änderungen darf der Kunde nicht schlechter gestellt werden, als er bei Vertragsschluss stand.
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OPTILYZ wird den Kunden mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform über die Änderungen in Kenntnis setzen und dem Kunden Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb der 6-wöchigen Frist nach Mitteilung durch optilyz in Textform zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Kunden genehmigt.
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Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar (jeweils eine „Fehlerhafte Bestimmung“) sein oder werden, so werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr bereits jetzt, anstelle der fehlerhaften Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags vereinbart hätten, wenn sie die Fehlerhaftigkeit der Bestimmung erkannt hätten.